Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ta 52/09

Tenor

Auf die Beschwerden der Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 12.01.2009 sowie der Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 15.01.2009 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 08.01.2009 in der Fassung des teilweisen Nichtabhilfebeschlusses vom 19.09.2008 teilweise wie folgt abgeändert:

Der Streitwert für den Vergleich wird auf 31.400,00 € festgesetzt.

Im Übrigen werden die Beschwerden zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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