Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ta 91/09

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts Duisburg im Beschluss vom 16.01.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Arbeitgeberin zu tragen.


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