Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 1601/08

Tenor

Unter teilweiser Aufhebung des Schluss-Versäumnisurteils vom 18.03.2009 sowie des Urteils des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 15.10.2008 wird die Beklagte verurteilt,

1.

an den Kläger € 565,92 brutto (rückständige Betriebsrente für die Monate Februar bis Mai 2008) zu zahlen;

2.

an den Kläger zukünftig eine monatliche Betriebsrente in Höhe von € 628,68 brutto zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten erster Instanz haben der Kläger zu 2 /5 und die Beklagte zu 3/5 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 3/10 und die Beklagte zu 7/10 zu tragen; hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis des Klägers am 18.03.2009 entstandenen Mehrkosten, die dem Kläger auferlegt werden.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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