Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 13 Ta 247/09

Tenor

1.Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 23.03.2009 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.03.2009 - zugestellt am 10.03.2009 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.Beschwerdewert: 500,- €.


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