Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ta 440/09

Tenor

Die Beschwerde der Rechtsanwälte C. u. a. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 14.04.2009 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.


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