Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 13 Sa 70/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 19.11.2009 - 4 Ca 2793/09 - abgeändert, soweit dem Kläger in Ziffer 3 Zinsen für das Grundgehalt für Oktober 2009 vor dem 01.11.2009 zugesprochen worden sind. Insoweit wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird für die Beklagte bezogen auf die Zahlungsansprüche zugelassen.

Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.


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