Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 2 Ta 246/12

Tenor

Die Beschwerde der Rechtsanwälte C. u. a. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 20.03.2012 in der Fassung des teilweisen Nichtabhilfebeschlusses vom 15.05.2012 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beschwerdeführer in Höhe einer Gebühr von 40,00 €.


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