Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 12 Sa 576/12

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des ArbG Wesel vom 28.02.2012 - 1 Ca 2911/11 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung in der Hauptsache wie folgt insgesamt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt für März 2010 249,83 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.04.2010 an den Kläger zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt für April 2010 432,22 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2010 an den Kläger zu zahlen.

3.

Die Beklagte wird verurteilt für Mai 2010 402,74 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.06.2010 an den Kläger zu zahlen.

4.

Die Beklagte wird verurteilt für Juni 2010 429,86 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.07.2010 an den Kläger zu zahlen.

5.

Die Beklagte wird verurteilt für Juli 2010 417,73 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.08.2010 an den Kläger zu zahlen.

6.

Die Beklagte wird verurteilt für August 2010 436,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.09.2010 an den Kläger zu zahlen.

7.

Die Beklagte wird verurteilt für September 2010 408,52 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.10.2010 an den Kläger zu zahlen.

8.

Die Beklagte wird verurteilt für Oktober 2010 334,96 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.11.2010 an den Kläger zu zahlen.

9.

Die Beklagte wird verurteilt für November 2010 417,88 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.12.2010 an den Kläger zu zahlen.

10.

Die Beklagte wird verurteilt für Dezember 2010 420,25 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2011 an den Kläger zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

III.

Die Kosten der ersten Instanz werden dem Kläger zu 80 % und der Beklagten zu 20 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.

IV.

Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.


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