Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 Ta 49/15

Tenor

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.11.2014 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 50,00 € zu tragen.

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