Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 3 Ta 264/15

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.04.2015, Az. 3 BV 46/15 abgeändert und der Gegenstandswert für das Verfahren auf 11.250,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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