Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 1337/98

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 08.05.1996 (3 Ca 122/98) teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Zug-um-Zug gegen Rückgabe des seinerzeit mit Datum des 29.07.1998 erteilten Zeugnisses ein neues Zeugnis mit geändertem Namen bzw. mit geändertem Geschlecht, im übrigen aber inhaltlich unverändert zu erteilen.

Im übrigen werden die Berufung zurückgewiesen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen. '

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,‑‑ DM festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.


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