Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 1578/99

Tenor

Herr R... B........., geb. am .................. .in M..... , Kreis O................ , war vom 01.12.1997 bis zum 03.06.1998 als Sachbearbeiter in der Arbeitsvorbereitung unseres Unternehmens tätig.

Herr B......... arbeitete sich dank seiner raschen Auffassungsgabe schnell in das ihm neue Arbeitsgebiet ein. Er ist den an ihn gestellten Anforderungen jederzeit in vollem Umfang gerecht geworden. Er besitzt die Fähigkeit, selbständig zu arbeiten und mitzudenken, und arbeitet mit Fleiß und Zuverlässigkeit. Wir bestätigen Herrn B......... eine überdurchschnittliche Leistung, die zu unserer vollen Zufriedenheit ausfiel.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.

Wir wünschen ihm für seinen weiteren Berufsweg weiterhin viel Erfolg.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5 zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.000,00 DM = 1.533,88  festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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