Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 151/99

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den am 29.09.1999 verkündeten Beschluß des Arbeitsgerichts Dortmund - 9 BV 122/99 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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