Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 19 Sa 257/00

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 27.01.2000 - 1 Ca 1421/99 - unter Zurückweisung der Berufung im übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, nach ihrer Wahl dem KIäger 51 bezahlte freie Arbeitstage zu gewähren oder an den KIäger 42.435,00 DM brutto nebst 41 % Zinsen auf den sich daraus ergebenden Nettobetrag seit dem 09. 11.1999 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat der KIäger 1/4 und die Beklagte 3/4 zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.


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