Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 85/01

Tenor

Die Beschwerde des Arbeitgebers gegen den am 11.05.2001 verkündeten Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund - 1 BV 8/01 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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