Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 9 Ta 9/02

Tenor

Auf die Beschwerde der ehemaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 17.12.2001 - 3 Ca 520/01 - teilweise abgeändert.

Der Streitwert wird für das Verfahren bis zum 01.10.2001 auf Euro 7.771,74 festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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