Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 154/02

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 20.12.2001 - 1 Ca 2053/01 - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien über den 15.09.2001 hinaus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.


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