Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 18 Sa 1137/02

Tenor

hat die 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 29.01.2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Knipp

sowie die ehrenamtlichen Richter Lisiecki und Löcke

f ü r R e c h t e r k a n n t :

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 12.06.2002 1 Ca 981/01 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 916,90 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 687,67 EUR brutto seit dem 01.04.2001 und aus 229,23 EUR brutto seit dem 01.05.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 14 % und der Beklagten zu 86 % auferlegt.

Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen.


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