Teilurteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 16 Sa 1317/02

Tenor

hat die 16. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 07.04.2003

durch die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Hackmann

sowie die ehrenamtlichen Richter Ebeler und Hesse

f ü r Recht erkannt :

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 13.06.2002 - 3 Ca 3027/01 teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis als Kraftfahrer besteht.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Revision wird zugelassen.


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