Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 7 Sa 674/03

Tenor

hat die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 11.07.2003

durch den Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Schulte als Vorsitzenden

sowie den ehrenamtlichen Richter Körtling und die ehrenamtliche Richterin Böse

für Recht erkannt:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 13.03.2003 3 Ca 1529/02 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, beginnend mit dem 01.02.2003.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Berufungsverfahren auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.


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