Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1493/02

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 26.06.2002 - 4 Ca 2781/01 - teilweise abgeändert.

Auf den Hilfsantrag der Klägerin wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin im Nachtdienst im sog. Sieben-Tage-Rhythmus zu beschäftigen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen beide Parteien je die Hälfte.


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