Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 89/03

Tenor

hat die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Bertram

beschlossen:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bocholt vom 22.11.2002 - 2 Ca

2408/02 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.


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