Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 183/03

Tenor

hat die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

auf die mündliche Verhandlung vom 11.09.2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Dudenbostel

sowie die ehrenamtlichen Richter Freiling und Brüssow

für Recht erkannt

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 18.12.2002

2 Ca 405/02 wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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