Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 1 Ta 623/03

Tenor

hat die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

durch die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Göhle-Sander als Vorsitzende

ohne mündliche Verhandlung

beschlossen:

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 04.07.2003 4 Ca 527/03 abgeändert.

Der Antrag des Klägers auf nachträgliche Klagezulassung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 6.600,00 EUR


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