Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Ta 567/02

Tenor

hat die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts HAMM

ohne mündliche Verhandlung am 31. Oktober 2003

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berscheid

beschlossen:

Die Beschwerde des Rechtsanwalts B4xxxxxxx gegen den PKH-Abänderungsbeschluß des Arbeitsgerichts Bocholt vom 13.06.2002 - 3 Ca 1865/01 - wird als unbegründet zurückgewiesen.


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