Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 18 Sa 567/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 13.02.2003 - 1 Ca 1981/02 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Auf den weiteren Hilfsantrag hin ist dem Kläger die Vollstreckungsklausel zum Vergleich vom 19.04.2001 (Arbeitsgericht Paderborn - 1 Ca 1760/00 -) hinsichtlich eines Betrags von 1.022,58 EUR brutto zur Zwangsvollstreckung gegen die Beklagte zu erteilen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.

Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen.


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