Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 19 Sa 1956/03

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 23. Oktober 2003 - 3 Ca 559/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine korrigierte Lohnabrechnung für den Monat Februar 2003 zu erteilen, die berücksichtigt, dass die private Nutzung des PKW nur bis zum 25. Februar 2003 andauerte.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 3.079,08 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 49/50, die Beklagte zu 1/50.


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