Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Sa 1535/03

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin vom 15.09.2003 gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 15.04.2003 - 3 Ca

919/01 - wird das Urteil des Arbeitsgerichts teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien über den 31.07.2001 hinaus unbefristet und unverändert fortbesteht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte L2xx.


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