Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 19 Sa 90/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 9. Dezember 2003 - 5 Ca 1890/03 - abgeändert und wie folgt zur Klarstellung neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die Kündigung der Beklagten vom

1. Mai 2003 noch durch die Kündigung der Beklagten vom 12. Juni 2003 beendet worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Kraftfahrer weiter zu beschäftigen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

- für den Monat Mai 2003 1.727,20 EUR brutto abzüglich 589,20 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Juni 2003,

für den Monat Juni 2003 1.900,00 EUR brutto abzüglich 841,96 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Juli 2003 sowie

- für den Monat Juli 2003 1.900,00 EUR brutto abzüglich 751,13 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. August 2003

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird für das Verfahren in erster Instanz auf 17.100,00 EUR und für das Berufungsverfahren auf 13.017,71 EUR festgesetzt.


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