Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 (15) Sa 1957/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 17.10.2003

- 1 Ca 17/03 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Jahressonderzahlung für das Jahr 2002 970,65 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.12.2002.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.


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