Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1943/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 16.10.2003 - 1 Ca 544/03 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Jahressonderzahlung für das Jahr 2002 1.353,45 EUR brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.04.2003.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.


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