Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 2 Ta 288/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 12.03.2004 - 4 (1) Ca 2126/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.


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