Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 1 Ta 421/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 19.05.2004 - 5 Ca 5415/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 21.000,00 EUR


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