Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Ta 445/04

Tenor

Auf die als sofortige auszudeutende Beschwerde wird der nicht unterzeichnete PKH-Ablehnungsbeschluß des Arbeitsgerichts vom 28.05.2004 - 4 Ca 865/04 - aufgehoben:

wird für den ersten Rechtszug mit Wirkung vom 10.05. 2004 Prozesskostenhilfe bewilligt und zur Wahrnehmung Rechte in diesem Rechtszug R2xx B1xxxx aus M1xxxxx mit der Maßgabe bewilligt, dass vorerst aus Einkommen keinen eigenen Beitrag zu den Kosten der Prozessführung zu leisten hat, mithin einstweilen ratenfrei bleibt.


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