Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 19 Sa 1236/04

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 15.04.2004 - 2 Ca 2214/03 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil unter Zurückweisung der Anschlussberufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.505,83 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins-satz seit dem 01.03.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die erstinstanzlichen Kosten hat die Klägerin zu 4/10 und die Beklagte zu 6/10 zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 % zu tragen.


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