Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 12 (5) Sa 704/04

Tenor

Die Berufung des beklagten L3xxxx gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 18.03.2004 - 3 Ca 1476/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Hauptsachentenor zu 2. festgestellt wird, dass das beklagte L2xx verpflichtet ist, die Klägerin für die Dauer zukünftiger, zumindest ganztägiger Klassenfahrten wie eine Vollzeitkraft zu vergüten.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem beklagten L2xx auferlegt.


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