Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Sa 891/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 17.03.2004 - 3 Ca 2301/03 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien in der Zeit vom 01.07.2003 bis einschließlich 31.07.2003 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Die Beklagte wird verurteilt,

a) der Klägerin für den Monat Juli 2003 auf der Basis einer Bruttomonatsvergütung in Höhe von 2.000,00 EUR eine Abrechnung zu erteilen,

b) an die Klägerin 2.000,00 EUR brutto zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3 zu tragen


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