Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 18 Ta 710/04

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17.09.2004 - 7 Ca 4477/04 - teilweise abgeändert.

Zur Wahrnehmung seiner Rechte im ersten Rechtszug wird dem Kläger Rechtsanwalt B2xxxx aus D1xxxxxx beigeordnet.


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