Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 498/04

Tenor

Dem Kläger wird für den zweiten Rechtszug Prozesskostenhilfe in vollem Umfang mit Wirkung vom 30.07.2004 bewilligt.

Zur Wahrnehmung seiner Rechte in diesem Rechtszug wird ihm Rechtsanwalt

J1xx L1xx-xxxx aus H1xxxxxxxx beigeordnet.

Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kläger aus seinem Einkommen monatliche Raten in Höhe von 15,00 € als Beitrag zu den Kosten der Prozessführung zu zahlen hat


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.