Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 TaBV 31/05

Tenor

Auf die Beschwerde des Wahlvorstandes wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 11.02.2005 - 4 BVGa 2/05 - abgeändert.

Dem Arbeitgeber wird aufgegeben, dem Wahlvorstand eine Liste (Aufstel-lung) aller im Betrieb H1xxx beschäftigten Mitarbeiter/- innen zur Verfü-gung zu stellen, aus der jeweils Vorname und Nachname der Mitarbeiter/-innen sowie das Geschlecht der Mitarbeiter/- innen zu entnehmen ist, fer-ner deren Geburtsdaten und Nationalität sowie Eintrittsdatum in den Be-trieb.


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