Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1412/04

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 17.06.2004 - 3 Ca 3511/03 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird auch insoweit abgewiesen, als sich der Kläger gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung zum 30.04.2004 wendet.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges trägt der Kläger 7/10, die Beklagte 3/10.

Die Kosten des zweiten Rechtszuges werden gegeneinander aufgehoben.


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