Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 18 Sa 1914/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 08.07.2004 - 2 Ca 3652/03 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.609,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem sich aus 1.126,25 € brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 17.12.2003, aus dem sich aus 429,20 € brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 01.01.2004 und aus dem sich aus 53,56 € brutto ergebenden Nettobetrag seit dem 01.02.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57
58

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.