Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 39/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Gesamtpersonalrates – unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 04.02.2005 - 1 BV 14/04 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 23.272,50 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.