Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 18 Sa 2411/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Herne vom 05.11.2004 - 1 Ca 4062/03 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.663,89 € brutto abzüglich durch die Agentur für Arbeit gezahlter 459,67 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger zu 60 % und der Beklagte zu 40 % auferlegt.

Die Kosten des ersten Rechtszuges hat der Kläger zu 81 % und die Beklagte zu 19 % zu tragen.


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