Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 1709/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgericht Herne vom 01.07.2004 - 4 Ca 16/04 - teilweise abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den ausgezahlten Betrag von 3.609,82 € aus dem Sozialplan vom 23.07.2002 einen weiteren Teilbetrag in Höhe von 3.609,83 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.06.2003 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Kläger darüber hinaus gegen die Insolvenzmasse ein Anspruch aus dem Sozialplan vom 23.07.2002 in Höhe eines Restbetrages von 7.219,65 € als Abfindung hat, der hinsichtlich der Auszahlung unter dem Massevorbehalt des § 123 Abs. 2 InsO steht.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten der I. Instanz haben die Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen, die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten in vollem Umfange auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes trägt unverändert 10.829,48 €.


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