Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 148/05

Tenor

Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 17.08.2005 - 1 (4) BVGa 1/05 - teilweise abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen bis zum Termin der mündlichen Anhörung am 20.05.2005 auf 6000 € und für die Zeit danach auf 3000 € festge-setzt.


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