Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 1 Ta 571/05

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 20.07.2005 - 1 Ca 1462/05 - abgeändert.

Die Kündigungsschutzklage der Klägerin vom 06.05.2005 wird nachträglich zugelassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.600,00 €


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