Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 156/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 19.08.-2005 - 6 BVGa 6/05 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 14.168,99 € festgesetzt.


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