Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 1613/04

Tenor

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 13/14 und der Beklagte zu 1/14 zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Berufungsverfahren im Allgemeinen und für den Vergleich auf 22.735,00 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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