Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 TaBV 161/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Wahlvorstandes wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 03.10.2005 - 4 BVGa 10/05 - teilweise abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 18.000,00 € festgesetzt.


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